Know your Customer: KYC Check online
Geldwäscheprävention leicht gemacht: Kundenidentifizierung für Mittelstand, freie Berufe und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz zwingt Sie zur Identifizierung Ihrer Geschäftspartner. Mit dem KYC Check online von GwG24 kommen Sie Ihren Pflichten einfach, komfortabel und preisgünstig nach. Ihre Maßnahmen zur Geldwäscheprävention sind gegenüber Aufsichtsbehörden und Kammerorganisationen umfangreich nachweisbar. Ihre Dokumentationspflicht ist damit erfüllt. Sie vermeiden zudem hohe Bußgelder.
Digitalisierte, schnelle und zuverlässige Kundenidentifizierung
Wir bieten allen in § 2 GwG genannten Verpflichteten die Leistungen der GwG24 an. Verbraucher sind nicht berechtigt, ein Benutzerkonto einzurichten oder Auskünfte zu bestellen.
GwG24 – das Geldwäscheportal für den Mittelstand
Zur Erfüllung Ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz ist es Ihnen erlaubt auf Dritte zurückzugreifen und „angemessene“ Kundenprüfungen durchzuführen. GwG24 arbeitet mit namhaften Datenbankdienstleistern zusammen. Ihre Abfrageergebnisse entsprechen dem jeweils aktuellen Informationsstand dieser Dienstleister.
Die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz
Vor dem Geldwäschegesetz sind alle Verpflichteten gleich: Ob Händler von hochwertigen gewerblichen Gütern, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Immobilienmakler oder Verwalter von Treuhandvermögen. Immer dann, wenn Zweifel am wirtschaftlich Berechtigten, an Gesellschaftsstrukturen, PEP oder an anderen natürlichen Personen, der Herkunft ihrer Gelder und dem Grund und Anlass der Geschäftsbeziehung angebracht sind, kann ein Anfangsverdacht gegeben sein. Dieser zieht eine gesetzlich vorgeschriebene Kundenidentifizierung nach dem Geldwäschegesetz nach sich. Das gilt gerade dann, wenn Bargeldbeträge fließen oder die Möglichkeit des Smurfings besteht.
Behördensichere Dokumentation
Alle von Ihnen vorgenommenen Identifizierungsabfragen werden umfangreich dokumentiert. Aus dem Inhalt der Dokumentation können Sie konkrete Massnahmen im Rahmen Ihrer Gefährdungsanalyse ableiten und unternehmerisch verantwortungsvoll Handeln. Jede vorgenommene Abfrage erfüllt einzeln den erforderlichen Nachweis für die Behörden, den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten nachgekommen zu sein.
Aufbewahrung Ihrer Abfragen
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Sie zur Aufbewahrung Ihrer Unterlagen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Monatlich erhalten Sie eine zeitlich geordnete Aufstellung aller von Ihnen getätigten Abfragen. Während der Dauer der Vertragsbeziehung mit Ihnen übernimmt GwG24 für Sie darüber hinaus die Speicherung aller getätigten Abfragen für den Zeitraum der Aufbewahrungsfrist. Auf Wunsch können wir Ihnen auch besondere Aufstellungen anfertigen.